Achtung: Ab dem 21.08.2023 ändert sich unsere IBAN zu DE89 3705 0299 1818 7246 58
Wenn auch Sie uns helfen möchten haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können eine Patenschaft für ein Kind übernehmen. Mit 85 Euro im Jahr kann ein Kind den Kindergarten oder die Grundschule (1. bis 7. Schuljahr) besuchen. Außerdem werden von dem Betrag Lernmaterialien, eine Krankenversicherung und individuell weitere Dinge angeschafft, die das Kind benötigt.
- Sie übernehmen die Patenschaft für ein Kind, das eine weiterführende Schule (8. bis 11. oder sogar 13. Schuljahr) besucht. Mit 186 Euro im Jahr ermöglichen Sie dem Kind einen höheren Schulabschluss, eine Krankenversicherung, Lernmaterialien und andere benötigte Dinge.
- Mit 186 Euro im Jahr unterstützen Sie einen jungen Menschen bei seiner Berufsausbildung.
- Mit 12 Euro im Jahr erhält ein Kind ein Jahr lang eine Krankenversicherung.
- Sie können, mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 25 Euro, Vereinsmitglied werden. Damit sind Sie Teil der Vereinsgemeinschaft, sind stimmberechtigt und sorgen mit ihrem Beitrag für verlässliche Kontinuität des Etats. Der Vereinsbeitrag fließt vollständig in unsere Projekte.
- Mit einem Betrag Ihrer Wahl, einmalig oder regelmäßig, unterstützen Sie unsere Projekte vor Ort.
Patenschaft Tansania e.V.
IBAN: DE89 3705 0299 1818 7246 58
BIC: COKSDE33XXX
(Kreissparkasse Köln)
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen sind nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spenden bis 300 Euro
Für Spenden bis 300 Euro muss eine gemeinnützige Organisation keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Es reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Aktuell betrifft dies Spenden bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV). Der Spender benötigt dafür lediglich eine Buchungsbestätigung seiner Überweisung und einen Beleg des Spendenempfängers. Dieser Beleg des Spendenempfängers muss Angaben über den steuerbegünstigten Zweck enthalten, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer. Zudem muss der Beleg darüber informieren, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende oder Ihres Mitgliedsbeitrages an den Verein erhalten Sie hier zum Download. Diesen können Sie bei Bedarf drucken und zusammen mit dem Kontoauszug über Ihre Zuwendung Ihren Steuerunterlagen beifügen.
Spenden über 300 Euro
Spenden über 300 Euro müssen über eine Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert am Jahresende zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.